Realschule Lehrte – Gemeinsam lernen, leben und sich wohlfühlen.

Durchführung von freiwilligen Corona-Schnelltests / Einwilligungserklärung

Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler*innen,

die ersten, vom Land bereitgestellten Corona-Schnelltests haben die Schulen erreicht. Die Tests sind freiwilling und sollen in der Schule, im Klassenverband, durchgeführt werden. Die Lehrkräfte leiten die Schüler*innen zuvor an, damit diese dann den Selbsttest (Nasentest) selbstständig durchführen können.

Um die Schnelltests in der Schule durchführen zu können, benötigen wir die Einwilligungserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Erst dann dürfen diese Tests durchgeführt werden.

Sollte Ihr Kind einen positiven Selbsttest haben, heißt das nicht automatisch, dass Ihr Kind an Covid 19 erkrankt ist. Es sollte aber dann umgehend professionell von einem Arzt oder in einem Testzentrum überprüft werden.

Vorgehensweise beim positiven Schnelltest:

  • Wir rufen Sie an und bitten Sie Ihr Kind von der Schule abzuholen. Daher bitten wir Sie, Ihre Telefonnummer in der Schule zu aktualisieren. Dazu reicht ein Anruf im Sekretariat.
  • Wir informieren das Gesundheitsamt.
  • Der Hausarzt oder das Testzentrum führt einen PCR-Test durch.
  • Sie geben der Schule Bescheid, ob der PCR-Test positiv oder negativ ist.

Unten stehend finden Sie auch die Anleitung für einen Schnelltest. Wir bitten Sie, mit Ihrem Kind darüber zu reden.

Falls Sie Fragen zu der Testung haben, steht Ihnen die Schulleitung gern zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen eine schöne und erholsame Osterzeit. Bleiben Sie gesund.

Freundliche Grüße
M. Böhm
Schulleiter (25.03.2021)

Durchführung von Corona-Schnelltests