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05.09.2010
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Schulordnung
Schulordnung
1. Unterrichtszeit/ Pausen
Alle Schülerinnen und Schüler im Altbau können selbst entscheiden, ob sie während der beiden Großpausen (9.20 bis 9.37 Uhr und 11.15 – 11.27) den Pausenhof draußen benutzen oder in der Eingangshalle und den Fluren bleibenwollen. Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet (Ausnahmen hierfür bedarf der Erlaubnis einer Lehrkraft). Die Räume werden von den Lehrkräften nach Unterrichtsschluss vor den beiden Großpausen abgeschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler im Neubau verbringen die Großpausen auf den Schulhof. Der Aufenthalt im Gebäude ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten dass nach dem ersten Gongzeichen am Ende der Großpausen alle Schüler sofort die Unterrichtsräume aufsuchen, so dass mit dem zweiten Gongzeichen der Unterricht aufgenommen werden kann. In den Kleinpausen (5 Minuten), die nur dem Lehrerwechsel dienen, bleiben alle Schüler grundsätzlich in ihren Unterrichtsräumen, sofern nicht planmäßig ein Raumwechsel vorgesehen ist (Toiletten können aufgesucht werden). Der Aufenthalt vor den Klassenräumen ist nicht gestattet. Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen (Unwetter, Glatteis) ertönt der Gong zum Pausenbeginn zweimal. Alle Schüler verbringen dann die Großpausen in der Eingangshalle. Den Anweisungen der zur Aufsicht eingeteilten Schüler ist Folge zu leisten. Falls ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum erschienen ist, erkundigen sich die Schülervertreter (Klassensprecher) im Sekretariat nach der Ursache. Falls ein Sportlehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, begeben sich die Schüler unverzüglich zur Schule. Während der Unterrichtszeit, während der Pausen oder in den Freistunden ist es den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht erlaubt, das Schulgelände der Realschule zu verlassen. Unterrichtsfreie Schüler halten sich im Schüleraufenthaltsraum oder in den Sitzecken der Fluren auf, sofern nicht andere Anweisungen erfolgen.

1.8 Vor Unterrichtsstunden in den Fachräumen und im musisch-technischen Trakt warten die Schüler in der Eingangshalle, bis sie von den Lehrkräften zu den Unterrichtsräumen geführt werden. Schüler aus dem Neubau, die im musisch-technischen Trakt Unterricht haben, warten direkt vor dem Trakt.

1.9 Schülergruppen mit späterem Unterrichtsbeginn ( z.B. zur 2. oder 3. Std.) sowie Sportgruppen warten bis zum Pausengong im Vorraum der Einganshalle oder gehen in den Aufenthaltsraum.

1.10 Das Mitbringen von Inline-Skates, Skootern etc. ist nicht erlaubt. Waffen, Geräte aller Art (Messer, Laserpointer), die Mitschüler verletzen könnten, dürfen auf keinen Fall mitgeführt werden.

1.11 Das Mitbringen von Handys und MP3-Playern erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Verlust oder Diebstahl kommt seitens der Schule keine Versicherung für den Schaden auf. Handys und MP3-Player müssen vor Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet und nicht sichtbar weggepackt werden. Jedes sichtbare Gerät wird eingesammelt und bei mir deponiert, wo es sich die Schüler nach Unterrichtsschluss abholen können. Alle anderen elektronische Geräte müssen zu Hause bleiben.

1.12 Das Tragen von Outdoor-Jacken, Handschuhen, Caps, Mützen etc. während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Kaugummi-Kauen während des Unterrichts ist ebenfalls nicht gestattet. Auch das Tragen von Kleidung und Emblemen, die eine rechtsextreme oder linksextreme Gesinnung erkennen lassen, sind nicht erlaubt.

2. Ordnung in den Unterrichtsräumen
2.1 Die Schülervertreter (Klassensprecher) regeln im Einvernehmen mit ihren Klassen den wöchentlich wechselnden Tafel- bzw. Ordnungsdienst zum Schuljahresbeginn (bzw. Schulhalbjahresbeginn). Der Ordnungsdienst / Tafeldienst (2 Schüler je Woche) hat in den Klassen- und Fachräumen auf folgende Punkte zu achten: Reinigung der Tafel, Vorhandensein von Kreide und Schwamm, Zustand des Fußbodens, Sauberkeit der Tische, Sauberkeit auf den Fensterbänken. Es wird von allen Schülern erwartet, dass sie den Ordnungsdienst der Klassenkameraden unterstützen bzw. den jeweiligen Anweisungen folgen. Die Namen der betreffenden Schüler für den Ordnungs-/ Tafeldienst werden in das Klassenbuch eingetragen oder an die Tafel geschrieben.

2.2 Nach Unterrichtsschluss werden alle Stühle hoch gestellt.

2.3 Die betreffenden Klassen - bzw. Fach- (Kurs-) Lehrer veranlassen die ordnungsgemäße Rückgabe der der benutzten Lehr- und Lernmittel, sorgen für die Aktivitäten des Ordnungs- und Tafeldienstes und verlassen als letzte den Raum in den Großpausen und zum Unterrichtsschluss.

2.4 Das Gestühl in den Klassen ist grundsätzlich nicht aus dem Raum zu entfernen oder aus anderen Räumen zu ergänzen. Bei evtl. fehlendem Mobiliar ist der Hausmeister zu verständigen.

2.5 Jacken, Mäntel u. a. können entweder an der Garderobe des jeweiligen Unterrichtsraumes aufgehängt oder auch im Klassenraum aufbewahrt werden. Andere Wertsachen sollten ebenfalls in die Räume mitgenommen werden (besser: Wertsachen zu Hause lassen).

3. Verhalten auf dem Pausenhof
Auf dem Pausenhof soll jeder sich so verhalten, dass Unfälle, vermieden werden und dass niemand gestört wird. Für den Winter: Das Schneeballwerfen kann wegen der damit verbundenen Unfallgefahren nicht gestattet werden.

3.2 Jeder Schüler achtet darauf, dass der Pausenhof sauber bleibt. Papier, Abfälle, Dosen usw. werden in die entsprechenden Abfallkörbe getan, die Mülltrennung muss dabei berücksichtigt werden. Zusätzlich werden das Pausengelände und die Flure von dem damit beauftragten Klassen 7 bis 10 nach den beiden Großpausen gereinigt. Die jeweiligen Klassenlehrer sorgen dafür, dass der Hofdienst der betreffenden Klassen die Aufgaben erledigt. Die Reihenfolge der Klassen für den Hofdienst wird für ein Halbjahr im Voraus festgelegt und den betroffenen Klassen mitgeteilt.

3.3 Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke und anderer Drogen sind in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

4. Fahrrad- und Mofa-Abstellung
Schülerinnen und Schüler können ihr Fahrrad, Mofa u.a. in dem dafür vorgeschriebenen Bereich des Schulgeländes abstellen. Die Erlaubnis wird widerrufen oder wenn das Fahrzeug sich nicht in verkehrssicherem Zustand befindet oder wenn auf Schulweg oder auf dem Schulgelände die Regeln nicht beachtet werden. Das Radfahren auf dem Schulgelände (einschließlich Parkplätze) ist zur Vermeidung von Unfällen untersagt. Die Schule haftet nur für abgeschlossene Fahrräder.

5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Unbefugte dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht betreten.